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Führerscheinumtausch

Führerscheinumtausch

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Führerscheinumtausch".

Sind alte Führerscheinexemplare weiterhin gültig oder ist ein Tausch obligatorisch?

Alle Führerscheine (einschließlich die aus der DDR) bleiben gültig und müssen nicht umgetauscht werden. Erst Ende 2023 muss ein Umtausch erfolgen.

Wann kommt man um den Führerschein-Umtausch nicht herum?

Wenn eine Fahrerlaubnisklasse neu erworben wird, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z.B. Namensänderung) in den Führerschein eingetragen werden sollen oder das alte Exemplar abgenutzt, verloren gegangen oder gestohlen wurde.

Was ist für den Führerscheinumtausch erforderlich?

Eine persönliche Vorsprache im Straßenverkehrsamt unter Vorlage des alten Führerscheines, des Passes oder Personalausweises, eines Lichtbildes und einer Karteikartenabschrift, falls der bisher gültige Führerschein von einer anderen Führerscheinbehörde ausgestellt wurde.

Ist der Führerscheinumtausch kostenlos?

Leider nicht. Der Umtausch kostet etwa 25 EUR.

Wie lange dauert die Ausstellung des neuen Führerscheins?

Das neue Führerscheinexemplar wird exklusiv durch die Bundesdruckerei hergestellt. Deswegen dauert es etwa vier Wochen, bis der Antragsteller benachrichtigt wird, um seinen neuen Fahrausweis abholen zu können.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei