Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Fahrverbot".
Das Fahrverbot wird entweder durch die Verwaltungsbehörde oder das Strafgericht für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten angeordnet.
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Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, darf aber für einen bestimmten Zeitraum nicht in Anspruch genommen werden. Jedoch wird der Führerschein eingezogen.
Diese Nebenstrafe wirkt dann sofort nach Rechtskraft des Urteils. Dies gilt auch für Ersttäter.
Es braucht nichts beantragt zu werden, sondern der Führerschein muss lediglich wieder abgeholt werden.
Das Fahrverbot endet erst mit dem Ablauf der Fahrverbotsfrist und der Aushändigung des Führerscheines durch die Verwaltungsbehörde. Deswegen niemals bereits zu diesem Zweck schon mit dem Auto vorfahren, um den Führerschein abzuholen!
Nach Einziehung des Führerscheins erlischt die Fahrerlaubnis endgültig. Ein bloßes Fahrverbot führt dagegen nicht zum Erlöschen der Fahrerlaubnis.
Sicherstellung erfolgt, wenn der Führerschein freiwillig herausgegeben wird, Beschlagnahme hingegen, wenn der Inhaber sich nicht freiwillig zur Herausgabe bereit findet.
0800 3746-555 gebührenfrei