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Rauchen

Rauchen

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Rauchen".

Darf der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages fragen, ob ich Raucher bin?

Das wurde vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden, die Meinungen darüber gehen auseinander.

Was passiert, wenn ich lüge, um die Wohnung zu bekommen, und dann doch rauche?

Da die Rechtslage insoweit noch ungeklärt ist, lässt sich das nicht sicher vorhersagen. Es könnte eine

Rolle spielen, ob Sie auch in der Wohnung rauchen oder nur auswärts, ob Sie erst nach Beantwortung der

Frage zum Beispiel wieder angefangen haben zu rauchen etc. Falls die Frage als zulässig gesehen wird, ist es

danach ein Beweisproblem für den Vermieter, Ihnen eine Lüge nachzuweisen.

Muss ich den Vermieter von mir aus fragen, ob ich in der Wohnung rauchen darf bzw. ihm mitteilen, dass ich Raucher bin?

Nein.

Kann der Vermieter mir verbieten, in der Wohnung zu rauchen?

Dies kann er nicht per vorformulierter Klausel tun, ein Rauchverbot kann jedoch individuell vereinbart werden.

Was passiert, wenn ich trotz Rauchverbot rauche?

Das kann zur Kündigung wegen vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache und zu Schadenersatz führen.

Ich bin starker Raucher. Nachdem ich aus meiner Mietwohnung kürzlich ausgezogen bin, verlangt der Vermieter nun Schadenersatz, weil die Decken, Wände und Türen durch den Qualm vergilbt sind. Ist dies rechtens?

Nein, auch nach einem Auszug kann der Vermieter Schadenersatz wegen des Tabakkonsums nicht verlangen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Nikotinablagerungen nicht so stark sind, dass sie durch die normalen Schönheitsreparaturen wie Tapezieren oder Streichen der Wände sowie das Lackieren der Türen nicht beseitigt werden können. Nur wenn die Spuren sich auch nach diesen Maßnahmen nicht entfernen lassen, kommt ein finanzieller Ausgleichsanspruch in Betracht (BGH, Urteil vom 5. 3. 2008, Az. VIII ZR 37/07). Dann liegt eine Substanzbeschädigung der Wohnung vor. Ausnahme: Sie haben entgegen einem vertraglichen Rauchverbot doch geraucht!

Gilt etwas anderes, wenn ich nach meinem Mietvertrag gar nicht zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bin?

Nein.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei