Egal, ob Sie in einem Online-Shop bestellen, im Ladengeschäft um die Ecke einkaufen oder das Angebot eines Verkäufers auf einer Verkaufsplattform nutzen. Hat die gelieferte Ware einen Mangel, können Sie Ihre Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen.
Mehr zu Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt vom Vertrag finden Sie hier.
Gut zu wissen
Neben den klassischen Verkaufsplattformen finden Sie im Internet auch viele Plattformen für Kleinanzeigen. Die rechtliche Beurteilung dieser Angebote kann häufig anders ausfallen.
Bietet ein Privatverkäufer über eine Online-Kleinanzeige einen Artikel an, erfolgt der Verkauf meist unter Ausschluss der Gewährleistung. Sofern der Verkäufer einen Mangel nicht arglistig verschweigt, kann er von diesem Ausschluss legitim Gebrauch machen.