Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

16.05.2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vorsicht Kleingedrucktes!

Beim Einkaufen im Internet sorgen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) immer wieder für Streitigkeiten zwischen Webshop-Betreibern und Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind standardisierte Vertragsbedingungen, die größere und kleinere Unternehmen allen ihren Geschäften zugrunde legen. Die Gültigkeit muss zwischen Kunde und Verkäufer vereinbart werden. Die meisten Kunden lesen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Bestellung nicht. Sie enthalten viele Details und sind für den Nichtjuristen meist schwer verständlich.

Tipp!

In den AGB finden sich häufig Regelungen zum Vertragsschluss und zur Lieferung der Ware sowie zur Gewährleistung. Weiter enthalten sie häufig Details zur Rücksendung der Ware bei Widerruf (Adressat für den Widerruf) und eine Widerrufsbelehrung. Sie sollten diese daher unbedingt vor der Bestellung lesen!

 

Tipp für Unternehmer

Auch wenn Sie den Text der Widerrufsbelehrung in Ihren AGB aufführen, sollten Sie unbedingt eine separate, einfach zugängliche Widerrufsbelehrung vorhalten. Einige Gerichte halten es für wettbewerbswidrig, wenn Sie die Widerrufsbelehrung in den AGB quasi verstecken.

Während die großen, etablierten Onlineshops häufig rechtlich nicht zu beanstandende AGB haben, erkennt man unseriöse, aber auch kleinere, nicht professionelle Anbieter oft an ihren rechtlich fragwürdigen Klauseln. Nicht selten werden gerade Allgemeine Geschäftsbedingungen von anderen Internetseiten kopiert ohne sie auf ihre rechtliche Gültigkeit zu überprüfen.

Tipp!

Da Webseiten-Betreiber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit anpassen, sollten Sie die AGB bei einer Bestellung ausdrucken oder herunterladen. Vermerken Sie das Datum und die Uhrzeit auf dem Ausdruck.

 

Einbeziehung der Geschäftsbedingungen

Gegenüber Verbrauchern gelten strenge Voraussetzungen (§§ 305 ff. BGB). So werden Allgemeine Geschäftsbedingungen nur wirksam einbezogen, wenn

  • ein ausdrücklicher Hinweis auf die AGBs bei Vertragsschluss erfolgt ist (ausreichend ist auch ein Hyperlink),
  • der Verbraucher die Möglichkeit hat, in zumutbarer Weise von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen,
  • der Verbraucher ausdrücklich oder stillschweigend der Einbeziehung zustimmt und
  • keine überraschende Klausel vorliegt.

Tipp für Unternehmer!

Es empfiehlt sich einen deutlich gestalteten und klar formulierten Hinweis auf die AGB auf dem Bestellformular zu platzieren. Am besten lassen Sie Ihre Kunden die AGB mittels einer Checkbox bestätigen. So erfüllen Sie in die hohen gesetzlichen Anforderungen.

Unwirksame Klauseln

Ein Internetshop-Betreiber kann sich aber auch bei Erfüllung vorbenannter Voraussetzungen, dann nicht auf die Klauseln berufen, wenn es sich um so ungewöhnliche Bestimmungen handelt, mit denen der Vertragspartner nicht zu rechnen braucht. Sie werden dann nicht Bestandteil des Vertrages, selbst wenn der Kunde zugestimmt hat.

So sind beispielsweise versteckte Klauseln, mit denen der Kunde zur zukünftigen kostenpflichtigen Abnahme von Software-Updates verpflichtet wird überraschend und damit unwirksam. Gleiches gilt, wenn sich eine Zahlungsverpflichtung eines Gewinnspielanbieters, der sein Angebot ausdrücklich als kostenlos bewirbt, nur aus dem Kleingedruckten ergibt. Wird in einer Klausel die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich wiedergegeben, wird der Verbraucher unangemessen benachteiligt. Eine derartige Klausel ist ebenfalls unwirksam.

Weitere Informationen zu fragwürdigen Angeboten und Verhaltenstipps können Sie hier nachlesen.

Sind dagegen Allgemeine Geschäftsbedingungen tatsächlich Vertragsbestandteil geworden, unterliegen sie weiterhin der Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 bis 309 BGB. Gemessen an diese Vorschriften können sich weitere Unzulässigkeiten ergeben, so dass sich der AGB-Verwender ebenfalls nicht auf die Klauseln berufen kann.

Permalink

Ähnliche Beiträge:

Produktauswahl Online-Shopping

Online-Shopping

Artikel finden

16.05.2019

Geben Sie acht bei der Produktauswahl in Online-Shops, auch hier kann es schwarze Schafe unter den Anbietern geben. Informieren Sie sich hier.

ARB

Online-Shopping

Allgemeine Geschäftsbedingungen

16.05.2019

Neben Informationspflichten und der Widerrufsbelehrung finden Sie in Online-Shops meist zusätzlich umfangreiche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Damit diese Vertragsbestandteil werden, muss einiges beachtet werden.

Sicher bezahlen im Internet

Online-Shopping

Sicher bezahlen

16.05.2019

Informieren Sie sich hier über das sichere Bezahlen im Internet und die verschiedenen Arten der Rechnungsstellung.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei