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Strafrechtliches Vorgehen gegen Cyber Mobbing

Strafrechtliches Vorgehen

16.05.2019

Im Konflikt mit dem Gesetz

Cyber Mobbing kann in den unterschiedlichsten Ausgestaltungen auftreten. Die Folgen für die Opfer sind meist gravierend. Können die Täter ermittelt werden, drohen Ihnen aber auch unangenehme Konsequenzen.

Einen eigenen Straftatbestand für Cyber Mobbing kennt das Strafgesetzbuch zwar nicht. Es kommen aber Verstöße gegen diverse andere Straftatbestände in Betracht:

Manchmal stehen sich aber auch möglicherweise strafbare Äußerungen und die Meinungsfreiheit gegenüber. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Wehren Sie sich!

Werden Sie im Internet bedroht, beleidigt oder werden üble Gerüchte über Sie verbreitet? Sichern Sie Beweise. Fertigen Sie beispielsweise Screenshots von den Blogbeiträgen oder Posts oder speichern Sie E-Mails oder SMS. Möchten Sie Anzeige erstatten, müssen Sie nicht konkret Bezug auf einen Straftatbestand nehmen. Sie tragen den Sachverhalt vor und die Staatsanwaltschaft wird mit der Polizei die Ermittlungen aufnehmen.

Gut zu wissen

Die Strafmündigkeitsgrenze liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Jüngere Täter können strafrechtlich nicht belangt werden. Häufig wird dann aber von der Polizei das Jugendamt eingeschaltet. Bei Jugendlichen bis 18 Jahren und je nach Umstand auch bei Heranwachsenden bis 21 Jahren steht der Erziehungsgedanke des Strafverfahrens im Vordergrund.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei