Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Pause".
Das ist keine Pause! Für eine Pause müssen Sie die Arbeit unterbrechen. Das bedeutet, dass Sie in der Zeit weder arbeiten noch sich dafür bereithalten.
Pause machen oder andere Arbeiten ohne Bildschirmarbeit einschieben! (Bildschirmarbeitsverordnung)
Dann tritt eine Betriebspause ein. Diese wird aber als Arbeitszeit angesehen, da Sie sich bereithalten müssen um weiter zu arbeiten.
Nein, wenn Sie länger als 6 Stunden arbeiten, müssen Sie Pause machen. Mindestens 30 Minuten! Bei mehr als 9 Stunden Arbeit mindestens 45 Minuten.
Arbeitgeber können Raucherpausen von der Arbeitszeit abziehen. Arbeitsunterbrechungen privater Natur müssen nicht bezahlt werden. Stempelt ein Arbeitnehmer nicht aus, obwohl es eine betriebsinterne Regelung so anordnet, droht bei mehrmaligem Verstoß sogar eine Kündigung (AG Duisburg, Urteil vom 14.9.2009, Az. 3 Ca 1336/09).
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